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De-Minimis-Beihilfe

Für die Ermittlung der De-minimis-Beihilfe ist es erforderlich, alle Besamungsscheine und Rechnungen aus dem Jahr zuvor für die künstliche Besamung von Rindern und Zuchtsauen bis spätestens 31.03. des jeweiligen Jahres im Stadtgemeindeamt Bleiburg, Buchhaltung, 1. Stock, vorzulegen.

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